Der Vorsitzende Gleue berichtet, dass dieses Thema bereits auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses thematisiert worden ist. Es war besprochen, dass Bgm. Peters sich um ein Kostenangebot bemüht. Ein verbindliches Angebot liegt zwar nicht vor, jedoch eine vage Kostenschätzung. Die Umstellung von etwa 60 Lampen würden Kosten von etwa 12.000 EUR verursachen. Derzeit wird hiervon bei einer entsprechenden Antragstellung eine Förderung von 25 % in Aussicht gestellt. Es verbleibt mithin eine gemeindliche Kofinanzierung von etwa  9.000 EUR, die letztlich nur kreditfinanziert geleistet werden kann. Der Amortisationszeitraum würde etwa 7 Jahre betragen.

 

Herr Hirsch lenkt hier ein und erläutert, dass eine Förderung über das Bundesministerium f. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zwar grundsätzlich mit einer Förderquote von 25 % möglich ist, die förderfähigen Ausgaben eines Vorhabens müssen aber mindestens eine Zuwendung in Höhe von 10.000 € ergeben. Die förderungsfähigen Ausgaben müssen demnach mind. 40.000 € betragen.

Eine alleinige Antragstellung der Gemeinde Lutterbek scheidet insofern aus. Es wäre insofern zu prüfen, welche Gemeinden letztlich ähnliche Absichten haben, mit dem Ziel eine geeignete Projektgröße zu erzielen und einen gemeinsamen Antrag zu stellen.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Antragstellung auf Fördermittel nur bis zum 31.03.2012 möglich ist, scheint diese schwerlich machbar zu sein.

 

Herr Hirsch geht weiter auf die mögliche Kreditfähigkeit eines solchen Vorhaben ein. Dieses war eine Bitte aus der vorherigen Sitzung des Hauptausschusses. Eine mögliche Kreditaufnahme unterliegt der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsichtsbehörde. Unter den gegebenen Voraussetzungen des Krediterlasses wäre eine Genehmigung denkbar, da es sich bei der Umstellung auf LED-Lampen um ein rentierliches Vorhaben handelt. Die künftigen Kapitaldienstkosten werden durch Stromeinsparungen und Reduzierung der Unterhaltungskosten gedeckt.

Allerdings ist eine Kreditaufnahme erst nach Ausschöpfung anderer Deckungsmöglichkeiten zulässig. Dieses könnten u.U. auch die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen sein. Mangels Vorliegen einer Satzung ist dies nicht möglich.

Der Kommunalaufsicht müsste dokumentiert und belegt werden, dass es sich bei der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung um keine Beitragsmaßnahme handelt.

Ob dieses gelingen kann, scheint aus Sicht der Kämmerei sehr fraglich zu sein.

 

Unter diesen genannten Umständen hält der Hauptausschuss eine Umsetzung des Projektes im Ganzen zwar für wünschenswert aber finanziell nicht machbar. Eine Umstellung wird aber weiter verfolgt, ggfs. in kleinen Schritten.

Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.