Vor Eintritt in die Beratungen verliest die Vorsitzende, Frau Schöneich-Beyer, eine Erklärung, die sich mit den Abläufen in dieser Angelegenheit befasst. Die Erklärung ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Etmanski erklärt, dass er dem nicht zustimmen werde, da für ihn die Abläufe nicht erklärbar seien und er im übrigen eine andere Rechtsauffassung vertrete.

 

Herr Nazareth weist im Zuge der Diskussionen auf etwaige Schadensersatzforderungen des Bauherren hin.

Amtsdirektor Körber erläutert noch einmal ausführlich das abgelaufene Verfahren.

 

Im Anschluss weist Herr Fiege darauf hin, dass er gleichwohl an der Veränderungssperre und dem Planverfahren festhalten möchte. Es schließt sich eine intensive Diskussion über die Chronologie der Ereignisse zur geplanten Bebauung im Heikendorfer Weg an. Dabei weist Amtsdirektor Körber noch einmal auf das abgelaufene Verfahren und insbesondere auch auf die Rechtsberatung des durch die Gemeinde beauftragten Fachanwaltes hin. Die entscheidende Frage sei, ob die Gemeinde trotz der inzwischen  genehmigten Bauvoranfrage gleichwohl an der Überplanung des Gebietes festhalten möchte oder eben nicht.

 

Herr Nazareth beantragt namentliche Abstimmung.