Herr von Natzmer nimmt Bezug auf den Ausgang des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheides vom 15. Januar 2012 und fragt nach dem weiteren Fortgang des Verfahrens. Amtsdirektor Körber erläutert, dass der Abstimmungsausschuss auf Amtsebene bereits getagt habe und somit das amtliche Ergebnis des Bürgerentscheides vorliege. Dieses ist der Landesplanungsbehörde im Rahmen der Abgabe der Stellungnahmen zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Windkraft) zugesendet worden. Ob und wann nunmehr eine Bewertung des Innenministeriums hinsichtlich der Ausweisung von Windenergieeignungsflächen erfolgt, kann zur Zeit nicht exakt definiert werden. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich das Land positioniere. Entsprechende Handlungsschritte seitens der Gemeinde können sinnvollerweise erst nach Vorlage der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes vorgenommen werden.