Herr Schepke fragt nach den Folgen, wenn die Planungen zum B-Plan 40 aufgehoben würden.

 

Die Vorsitzende erläutert, dass dann ggf. beantragte Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches beurteilt würden.

 

Herr Jahn fragt, ob die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Gebühren im Hafen bezahle? Die Bürgermeisterin erläutert, dass dies nicht der Fall sei und erläutert auf Nachfrage die Hintergründe.

 

Herr Jahn fragt des weiteren nach der Höhe der Einnahmen aus den Parkgebühren der gemeindeeigenen Parkplätze. Die Bürgermeisterin Frau Nickenig antwortet, dass dies ein Betrag von ca. 250.000 € sei.

Auf Nachfrage erläutert Amtsdirektor Körber, dass die Einnahmen aus Bußgeldern im Falle einer Verkehrsüberwachung dem Kreis Plön zustünden und aus diesen Einnahmen lediglich die Personalkosten der Gemeinde gedeckt würden.

 

Herr Jahn fragt, warum die SFK nicht den Nordanleger an der Nordmole nutze?

Die Bürgermeisterin erläutert, dass die SFK dies aus Sicherheitsgründen abgelehnt habe.

 

Herr Meckle fragt, ob die Veränderungssperre für das B-Plan-Gebiet 39 genehmigt wurde?

Die Vorsitzende erläutert, dass dies nicht notwendig sei und antwortet auf Nachfrage, wie viele Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgetragen wurden, dass es sich um viele handele.

 

Herr Papendorf fragt, warum die Gemeinde nicht gegen den beantragten Bau im B-Plan-Gebiet 40 vorgehe?

Amtsdirektor Körber erläutert die wesentlichen Grundzüge des § 34 BauGB und dass die Gemeinde sich in diesem Fall habe rechtlich beraten lassen. Der fachanwaltliche Rat ergab, dass ein Vorgehen gegen die Genehmigung aussichtslos sei. Herr Nazareth weist auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hin.