Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt grundsätzlich die Anschaffung eines MZF (Mehrzweckfahrzeug) für die Feuerwehr im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel. Es sind mindestens drei vergleichbare Angebote über geeignete Fahrzeuge einzuholen. Eine evtl. notwendige Umrüstung ist dabei in den Vergleich einzubeziehen. Auf Basis der der Gemeindevertretung vorzulegenden Vergleichsbetrachtung wird ggf. ein endgültiger Beschluss zur Beschaffung gefasst.


Die richtige Bezeichnung ist laut Herrn Haasler MZF (Mehrzweckfahrzeug). Das vollständige Angebot der Firma Matuczak vom 15.12.2011 mit der erforderlichen Aufrüstung für die Beschaffung in Höhe von 20.000,00 EUR ist den Gemeindevertretern mit der Einladung zugegangen. Das vorgenannte Angebot beinhaltet unter Punkt 3 bis 11 die zusätzlichen Aufrüstungen von ca. 5.700,00 EUR und ist das Ergebnis von mehreren Monaten Recherche der freiwilligen Feuerwehr Krummbek. Herr Trinker beanstandet mit seinen Schreiben an die Amtsverwaltung die Vorgehensweise von Herrn Haasler in der Funktion als Gemeindevertreter und Wehrführer, sowie Herrn Bürgermeister Husen. Herr Trinker hat weitere Angebote von Gebraucht- und Neufahrzeugen in einer Liste zusammengestellt und hat diese zu Beginn der Sitzung den weiteren Gemeindevertretern vorgelegt. Die notwendige Aufrüstung kann nach Herrn Trinkers Einschätzung in Eigenleistung der Feuerwehrmitglieder erfolgen. Mindestens zwei weitere Angebote sind auch laut Frau Vöge-Lesky erforderlich, um das Angebot der Firma Matuczak beurteilen und vergleichen zu können.

Herr Trinker ist weiterhin der Meinung, dass für die freiwillige Feuerwehr ein Einsatzfahrzeug ausreichend ist und die Beschaffung lediglich für die gemeinsame Jugendfeuerwehr der Gemeinden Bendfeld und Krummbek erfolgt. Eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Bendfeld ist danach unerlässlich. Herr Haasler widerspricht der Aussage von Herrn Trinker. Das Fahrzeug wird natürlich auch für die Jugendfeuerwehr verwendet, aber nicht ausschließlich denn das Fahrzeug ist zwingend erforderlich, um die Gruppe von 9 Personen zum Feuerwehreinsatz zu transportieren. Dies ist allein mit dem vorhandenen Löschfahrzeug nicht möglich.

Bei einer Beschaffung eines Neufahrzeuges oder bis zu zwei Jahre alt ist die Abforderung einer Förderung möglich. Dieser Antrag ist spätestens bis zum 30.06.2012 zu stellen, um die Förderung für 2013 zu erhalten. Die Antragsfrist für das Jahr 2012 ist danach verstrichen und die Beschaffung so eines Fahrzeuges wäre somit erst im Jahr 2013 möglich. Trotzdem spricht sich die Gemeindevertretung für die Modellreihe T 5/paprikarot/rot aus und es sollen auch Angebote für Neufahrzeuge zzgl. Aufrüstung eingeholt werden.

Herr Löwel merkt an, dass die Angebote mit der Einladung zur nächsten Sitzung den Gemeindevertretern vorgelegt werden, um sich entsprechend auf die Sitzung vorbereiten zu können.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0