Herr Levermann, wohnhaft am Ortsrand in der Gemeinde Krummbek und Besitzer eines weichgedeckten Hauses ist das von der Gemeindevertretung Krummbek beschlossene generelle Abbrennverbot nicht ausreichend. Darin wurde festgelegt, dass erst hinter dem Ortsschild Krummbek das Abbrennen von Knallkörpern am Silvesterabend erlaubt ist. Dies sollte auf Wunsch von Herrn Levermann für das gesamte Gemeindegebiet gelten. Dies scheint allerdings seitens der Gemeindevertretung Krummbek nur schwer umsetzbar. Die Gemeinde könnte ggf. zusätzlich die Freifläche am Sportplatz anbieten und in den Beschluss aufnehmen.

Weitere Anfragen der Einwohner werden nicht vorgetragen.