Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012 – 31.12.2012 eine unveränderte Benutzungsgebühr von 0,43 €/m².

 


Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der vorliegenden Anlage und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Breitfelder verweist auf den Antrag seiner Fraktion, der allen Mitgliedern per Email zugekommen ist.

 

Er schildert, dass die derzeitige Bemessungsgrundlage zur Regenwassergebühr nach dem Schlüssel 50 % (gemeindliche Flächen) / 50 % (private Flächen) berechnet wird. Da jedoch weniger als ein Drittel der regenwassereinleitenden Gesamtfläche im Besitz der Gemeinde steht, kann dieser Schlüssel einer Anpassung unterzogen werden. Die Vorgehensweise sei durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt worden, führt Herr Breitfelder weiter aus. So würde ein Berechnungsschlüssel von 30 : 70 der tatsächlich zugeführten Regenwassermenge in die Kanalisation deutlich näher kommen. Bei Anwendung des zuvor erwähnten Schlüssels würde gem. erfolgter Neuberechnung durch den Amtskämmerer eine Erhöhung der Regenwassergebühr von derzeit 43 Ct./m² auf 61 Ct./m² zur Folge haben. Herr Breitfelder schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass es sich in der jetzigen Situation um eine Subventionierung einer ohnehin kostendeckenden Einrichtung in Höhe von rd. 7.500,-- € handelt, die sich die Gemeinde in der schwierigen Haushaltslage nicht leisten kann. Daher beantragt die SPD-Fraktion die Anpassung des Bemessungsschlüssels von 50 : 50 auf 30 : 70 zugunsten der öffentlichen Flächen.

 

Der Bürgermeister zieht die vorliegende Kalkulation der Amtsverwaltung vor und macht deutlich, dass die zu erwartenden Einsparung im Falle einer Gebührenanpassung auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.

 

In diesem Zusammenhang stellt Herr Breitfelder fest, dass die Amtsverwaltung mit der Prüfung beauftragt war, um welche Größenordnung es sich bei den öffentlichen Flächen handelt. Das Ergebnis stehe immer noch aus.

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, diesen Prüfauftrag nachzukommen.

 

Herr Stark unterstreicht die Möglichkeit zur Erzielung von Mehreinnahmen, welche die Gemeinde dringend benötigt.

 

Herr Sye gibt einige Bereiche der Kanalisation zu bedenken, bei denen aufgrund technischer sowie örtlicher Gegebenheiten eine anderweitige Einleitung nicht möglich sei.

 

Herr Gnauck stellt den Antrag der SPD-Fraktion zur Anpassung der Kalkulationsgröße für die Regenwassergebühr in Höhe von 61 Ct. pro m² zur Abstimmung.

 

Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Sogleich bittet er um das Handzeichen für die Gebührenkalkulation der Amtsverwaltung.


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0