Herr Gnauck fragt an, ob Einwände gegen die Niederschrift vom 29.09.2011 vorliegen.

 

Herr Breitfelder gibt folgende inhaltliche Korrekturen zu Protokoll:

 

1.)          Unter TOP 7.4 wurde der Antrag unter der Bezeichnung „Wärmedämmmaßnahmen für das Feuerwehrgerätehaus“ in die Tagesordnung aufgenommen. Die energiewirtschaftliche Untersuchung sollte auch das Dörpshus einbeziehen, dies ist bei der Antragsstellung übersehen worden.

 

2.)          Unter TOP 9 ist protokolliert, dass unabhängig von der Erschließung die Bebaubarkeit des betreffenden Gründstücks durch das Kreisbauamt geprüft werden soll. Da ohne gesicherte Erschließung kein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht, soll die besagte Prüfung unabhängig vom Anschluss an die öfftl. Regenwasserleitung erfolgen.