Beschluss:

a)                  Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Die Gemeindevertretung beschließt abschließend über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung sowie über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gem. der vorliegenden Zusammenstellung (Abwägungstabellen).

 

2.    Das Amt Probstei wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

b)        Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Kortenthurmredder“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

2. Das Amt Probstei wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Bürgermeister Lamp verlässt wegen des Besorgnisses der Befangenheit gem. § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Der stellvertretende Bürgermeister Uwe Schabel übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

Herr Schabel erkundigt sich nach dem Sachstand der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wisch. Herr Körber teilt mit, dass die Genehmigung vorliegt.

Herr Schabel erläutert den Sachverhalt zu dem TOP. Zur Anregung Nr. 34 der Abwägungsliste zur Offenlegung vom 20.07.2011 – 22.08.2011 wird folgender Hinweis gegeben: Es sind zusätzliche Maßnahmen vom Übergang 1. Bauabschnitt in Bezug auf die RW-Entsorgung wie z.B. bauliche Maßnahmen zur Ableitung des RW auf der Straße oder das Einsetzen eines Gitters im Graben geplant.

 

Danach lässt Herr Schabel die Fragen von Frau Klindt zu.

Frau Klindt fragt nach der Haftung falls der Graben überläuft, wenn z.B. das Gitter nicht gereinigt wird. Herr Schabel erläutert dazu, dass der Graben noch nie übergelaufen ist und die Mitarbeiter der Gemeinde Wisch das Gitter regelmäßig kontrollieren.

 

Frau Klindt fragt, welche Regenmenge beim 10-Jährigen Ereignis angesetzt wird?

Herrn Schabel ist die Menge unbekannt.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Nach der Beschlussfassung betritt Herr Bürgermeister Lamp wieder den Sitzungsraum und übernimmt den Vorsitz der Sitzung.