Ausschussmitglied Ehlers berichtet, gehört zu haben, dass gegen den Zerstörer der Elch-Skulptur keine Strafanzeige gestellt werden soll. Er fragt, ob dies richtig sei.

Bürgermeister Zurstraßen erwidert hierzu, dass diese Frage noch mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen werden muss, wenn die Daten über die Schadenshöhe und die Wiederbeschaffungsmöglichkeiten klar sind. Es handelt sich hierbei um ein begrenztes Offizialdelikt, ggf. kommt statt eines Strafantrages auch eine erzieherische Maßnahme in Betracht.

 

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, schließt die Vorsitzende den öffentlichen Sitzungsteil um 20.40 Uhr.