Herr Amtsdirektor Körber berichtet, dass die Verwaltung mit der Aufbereitung der Verwaltungskostenbeiträge leider noch nicht soweit sei wie geplant. Man könne allerdings bereits jetzt mit einer Wahrscheinlichkeit von +/ - 10 % einige Kernaussagen treffen, und zwar zum einen, dass die Anteile für Schönberg und die ursprünglichen Amtsgemeinden sich in etwa die Waage halten werden. Laboe werde deutlich weniger Verwaltungskostenbeiträge zahlen müssen. Grund hierfür sei die Bildung des Eigenbetriebes, wodurch Aufgaben von der Amtsverwaltung auf den Eigenbetrieb verlagert werden konnten. Die Verwaltungskostenbeiträge für die Schulverbände werden etwas steigen. Grund hierfür sei die Sachbearbeitung für die Elternbeteiligung an der Schülerbeförderung, die als neue Aufgabe mit etwa 11.000 Fällen hinzu gekommen sei. Der Amtsdirektor erläutert ferner, dass man unter dem Strich aber nicht jede Verwerfung vermeiden könne. Die derzeitigen Verwaltungskostenbeiträge sind bereits sehr alt. Ziel sei, eine Gewogenheit zu erreichen, aber auf der anderen Seite auch nicht zu detailliert zu werden. Wichtig sei, einen gesunden Kompromiss zu erzielen.

 

Herr Amtsdirektor Körber erinnert daran, dass auch noch eine Grundsatzentscheidung über das anzuwendende Berechnungsmodell zu treffen ist. Er verweist kurz auf die unterschiedlichen Berechnungsmodelle. Er erläutert am Beispiel des Schulverbandes Probstei-West, dass sich bei einer Abrechnung der Verwaltungskostenbeiträge nach KGSt eine Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge um ca. 15.000 € ergeben werde. Bei einer Anwendung des KGSt-Modells in Reinform bestehe die Gefahr von Doppelbelastungen, denn die im Fusionsvertrag vereinbarte Sachkostenpauschale passe nicht hierzu und könne dann nicht 1:1 angewendet werden. Hierüber müsse man noch einmal gesondert sprechen und sich darüber verständigen, welche Berechnungsgrundlage Sinn macht.

 

Ein weiterer Punkt, über den gesondert gesprochen werden müsse, sei die Abteilung III.4, da die Aufwandserhebungsbögen zeigen, dass nicht nur Schönberg, sondern auch andere Gemeinden diese Abteilung nutzen. Dies müsse man aufbereiten und über die Anteile reden, die möglicherweise durch die anderen 19 Gemeinden zu entrichten sind.

 

Ferner sei eine Entscheidung darüber zu treffen, wie man künftig mit dem Aufwand umgehen wolle, der für die Personalsachbearbeitung für die Beschäftigten der Gemeinden und Schulverbände entsteht. Er erläutert am Beispiel des Schulverbandes Probstei, dass unter Berücksichtigung aller Aufwände für die Schulsachbearbeitung und die Personalsachbearbeitung eine deutliche Erhöhung der Verwaltungskostenbeiträge zu verzeichnen sei, die letztlich nicht mehr vermittelbar sei. Es stelle sich daher die Frage, inwieweit man die Personalsachbearbeitung berücksichtige. Die Idee der Verwaltung sei hierzu, diese Personalkostenanteile in den kostenrechnenden Einrichtungen mit zu veranschlagen, denn dort können sie auch in Kalkulationen einfließen. Dies könnte beispielsweise gelten für die Eigenbetriebe sowie die Bereiche KiTa, Schmutzwasser und Fremdenverkehrsabgabe und ggf. auch für die Schulverbände im Blick auf die Schulkostenbeiträge. Man sei derzeit dabei, diese Kernaussagen in Zahlen abzubilden. Danach sei geplant, mit den Gemeinden Schönberg, Laboe und den Schulverbänden zu reden mit dem Ziel, Abstimmungen über die offenen Punkte zu erzielen. Dies sei der Punkt, an dem man derzeit stehe.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen. Er hält es für sinnvoll, die Personalkosten dort, wo Gebührenhaushalte bestehen, gesondert zu berechnen. Im Bereich der Schule hält er dieses Vorgehen allerdings für problematisch, da dann die Gemeinden, die viele Kinder haben, extrem belastet werden. Dies müsse man durchrechnen und in Ruhe durchdenken. Im Ergebnis müsse ein transparentes und gerechtes System gefunden werden.

 

Auch Hauptausschussmitglied Frau Mews ist es wichtig, dass es nicht zu Doppelbelastungen, zum einen durch die Amtsumlage und zusätzlich zum anderen durch Verwaltungskostenbeiträge, kommt. Sie erklärt eine solche Doppelbelastung am Beispiel „Schule“.

 

Hauptausschussmitglied Frau Nickenig erkundigt sich ergänzend, ob die Verwaltung generell empfehle, die Personalkosten mit einzubeziehen.

 

Amtsdirektor Körber erläutert, dass dies dem Grunde nach dort der Fall sei, wo Dritte als Kostenträger auftreten. Er erläutert dies an den Beispielen Schmutzwasser und KiTa. Anderenfalls entlaste man die Nutzer. Das Thema Schule sei hierbei sicherlich ein bisschen komplizierter, weil man hier nicht nur dritte Kostenträger habe. Deshalb sei dieses Thema besonders aufzubereiten. Grundsätzlich jedoch seien die Personalkosten ohnehin da. Sie werden entweder durch die Amtsumlage oder durch Verwaltungskostenbeiträge zu decken sein. Man müsse die angesprochenen Problematiken im einzelnen anhand des vorliegenden Zahlenmaterials darstellen. Erst dann könne man eine sachgerechte Entscheidung treffen.

 

Auch der Vorsitzende ist der Auffassung, dass man hier zunächst einmal Einzelrechnungen aufmachen sollte, die die Auswirkungen transparent machen, auch am Beispiel der Schulkostenbeiträge.

 

Dies sieht Frau Mews ebenso. Man sollte von beiden Seiten schauen, wie sich die Aufteilung der Kosten, die ohnehin da sind, durch unterschiedliche Verteilungsmodelle verschiebt.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen erklärt Herr Körber, dass im ersten Amtsausschuss im neuen Jahr das Thema abschließend zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird.