Beschluss:

 

Im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes gibt die Gemeinde Fahren folgende Stellungnahme ab:

 

„Die Gemeinde Fahren stimmt dem Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zu. Einwendungen und Bedenken werden nicht erhoben.“


Der Bürgermeister führt in die Thematik ein und erläutert kurz, aufgrund welcher Zusammenhänge die Gemeinde Fahren bereits über eine Eignungsfläche zur Errichtung von Windkraftanlagen verfügt. Er stellt zudem dar, dass die durch die Ausweitung der bestehenden Fläche betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner in der Nachbargemeinde Passade dem vorgelegten Entwurf der Landesplanungsbehörde kritisch gegenüber stehen.  Er erläutert, dass die Landesplanungsbehörde die Erweiterung der auf dem Gebiet der Gemeinde Fiefbergen vorhandenen Eignungsfläche vorschlägt und dass in südlicher und westlicher Richtung auch eine Eweiterung auf die Gebiete der Gemeinden Fahren und Passade vorgesehen ist. Diese Erweiterung wird vom Kreis Plön unter Hinweis auf die Belange der Ortsplanung und des Umweltschutzes abgelehnt. Der vorgelegte Entwurf der Landesplanungsbehörde widerspricht nach Auffassung des Kreises Plön dessen Anliegen, die Steuerung von raumrelevanten Außenbereichsnutzungen an den Belangen von touristischer Aufenthaltsqualität und der Wahrung von Qualitäten für den Siedlungsbestand und dessen Weiterentwicklung zu orientieren. Zudem weist der Kreis Plön darauf hin, dass der Entwurf der Landesplanungsbehörde an dieser Stelle auch seitens der Gemeinde Passade abgelehnt wird.

 

Der Vorsitzende ist dagegen der Auffassung, dass diese pauschale Aussage hinsichtlich der ablehnenden Haltung der Gemeinde Passade so nicht in deren Protokoll stehe.

 

Sodann ergeht folgender


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0