Beschluss:

 

a)  Die Gemeindevertretung stimmt der ihr mit der Verwaltungsvorlage vom 01.09.2011 vorgelegten Gebührenkalkulation für die Gewässerunterhaltung in der Gemeinde Probsteierhagen mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)  Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren zur Deckung der Unterhaltungskosten der Gewässer in der Gemeinde Probsteierhagen gemäß geändertem Entwurf (Anlage), wonach die Gewässerunterhaltungsgebühr auf jährlich 6,69 EUR je Gebühreneinheit festgesetzt wird.


Frau Lüneburg erläutert die vorliegende Neukalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr anhand der Verwaltungsvorlage. Sie geht dabei insbesondere auch auf die Gründe ein, die zum Anstieg des kostendeckenden Gebührensatzes geführt hätten. Im weiteren Verlauf der Beratung weist Herr Fahrenkrog darauf hin, dass sich dennoch durch Rundungsdifferenzen und andere Ursachen eventuell auch künftig noch eine Unterdeckung ergeben könnte. Herr Jürß berichtet hierzu, dass der Kalkulation nach dem derzeitigen Wortlaut der Satzung der jeweils im Vorjahr an den Gewässerunterhaltungsverband zu zahlende Verbandsbeitrag zugrunde zu legen sei. Wolle man künftig auch eine in der vorangegangenen Kalkulationsperiode ggf. entstandene Unterdeckung in die Gebührenbedarfsberechnung mit einbeziehen, müssten in § 3 Absatz 2 der Satzung die Worte „jeweils im Vorjahr“ gestrichen werden. Dies findet die einstimmige Zustimmung der Gemeindevertretung.

 


Stimmberechtigte:

13

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0