Beschluss:

Die Gemeinde Krummbek hat im Rahmen ihrer Planungen insgesamt vier Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von über sechs Megawatt Leistung genehmigt. Mit vier Standorten wurde das Eignungsgebiet voll ausgeschöpft. Die Errichtung der vierten WEA war seinerzeit von der Gemeindevertretung nicht erwünscht, da sie ihrer Ansicht nach nicht im Eignungsgebiet errichtet werden sollte. Erst aufgrund eines Vergleiches vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein vom 08.07.2044 durfte die vierte WEA gebaut werden. Eine Erweiterung des Eignungsgebietes in südlicher Richtung ist von daher abzulehnen. Die Gemeindevertretung sieht nach Abwägung aller zur Zeit geltenden Vorgaben zur Errichtung von Windenergieanlagen keine Möglichkeit, weitere Flächen hierfür auszuweisen.

 

Der gültige Bebauungsplan Nr. 4 soll ebenso wie der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan unverändert bleiben. Auch eine Änderung des B-Plans 4 hinsichtlich der Gesamthöhenbegrenzung auf 100 m wird aus Gründen des Kreiskonzeptes und aus landesplanerischer sowie gemeindlicher Sicht abgelehnt.“

 


Herr Finck-Stoltenberg erklärt sich zu diesem TOP für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

 

Herr Bürgermeister Husen erläutert den Sachverhalt und verliest den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage.

 

Nach einstimmigem Beschluss der Gemeindevertretung wird eine Frage eines betroffenen Einwohners zugelassen. Im Anschluss daran wird über den vorliegenden Beschlussvorschlag beraten.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der Absatz 2 des Beschlussvorschlages gestrichen werden soll. Somit wird folgender Beschluss gefasst:


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Nach der Beschlussfassung betritt Herr Finck-Stoltenberg wieder den Sitzungsraum.