Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Ortsbegehung vom 29.10.2011, in deren Verlauf festgestellt wurde, dass Schäden vorhanden waren, die von den Straßenkontrolleuren hätten gemeldet werden müssen.

 

Der Bürgermeister verweist zunächst auf die (haftungsrechtlichen) Gründe, die zur Einstellung einer Straßenkontrolleurin bzw. eines Spielplatzkontrolleurs geführt hätten. Die wöchentliche Arbeitszeit betrage bei beiden Personen 7 Stunden.

 

Nach seinen Feststellungen erfüllt die Straßenkontrolleurin die ihr übertragenen Aufgaben und liefert ihre Arbeitsergebnisse in Form von Kontrollblättern zur Überprüfung der Straßen- und Bürgersteigsoberflächen bei der Amtsverwaltung ab. Diese veranlasst eine Weiterleitung an den gemeindlichen Bauhof. Dieser muss, was in der Natur der Sache liegt, die eingehenden Aufträge nach ihrer Dringlichkeit abarbeiten. Es liegt auf der Hand, dass nicht immer alles gleich geschafft werden könne.

 

GV Petersen fragt nach, ob die Kontrolleurin ein einem Fahrtenbuch vergleichbares „Gehbuch“ führt. Dies wird vom Bürgermeister verneint.

 

GV Cordts fragt nach, ob die Mitarbeiter entsprechend geschult seien, um Gefahren für die Verkehrssicherheit auch erkennen zu können. Der Bürgermeister entgegnet, dass eine Schulung durch den damaligen Leiter des gemeindlichen Ordnungsamtes erfolgt sei.

 

GV Kassler regt an, den Spielplatzkontrolleur auch für die Straßenkontrollen einzusetzen.

 

Nach kurzer Diskussion kommt der Bau- und Verkehrsausschuss überein, dass die Straßenkontrolleurin zukünftig einen Tätigkeitsbericht führen soll, aus dem hervorgeht, an welchen Tagen sie welche Straßen kontrolliert habe („Gehbuch in Form eines Straßenverzeichnisses“) .