Beschluss:

 

Im Bereich der durch folgende Straßen gebildeten Zone wird eine Tempo 30-Zone gemäß § 45 Abs. 1 c StVO eingerichtet.

 

„Lünningsredder/Strandstraße – Strandstraße/Ostseestraße – Stakendorfer Tor/Albert-Koch-Straße – Georg-Thorn-Straße/Albert-Koch-Straße (Richtung Lünningsredder) – Stakendorfer Tor/Lamp’sche Koppel“

 

Die Zone ist mit der benötigten Anzahl des Zeichens 274.1 bzw. 274.2 zu beschildern. Die nicht mehr benötigten Zeichen 274 sind im Gegenzug zu entfernen.


GV Cordts begründet den Antrag der EIS-Fraktion und stellt heraus, dass die Gemeinde in eigener Zuständigkeit Maßnahmen auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 c StVO treffen kann und die entsprechende Beschilderung zur Einrichtung einer 30km/h-Zone für den Bereich „Georg-Thorn-Straße/Lünningsredder/Stakendorfer Tor/Strandstraße“ veranlassen kann.

 

Im Anschluss an eine kurze Aussprache ergeht folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0