Die Gemeinde Ostseebad Laboe erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe auf der Grundlage einer Satzung vom 26.2.1992. Nach § 2 Absatz 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes verliert die Abgabensatzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit.

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)  Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 03.11.2011 für die Fremdenverkehrsabgabe der Gemeinde Ostseebad Laboe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.

 

b)  Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Ostseebad Laboe gemäß Entwurf (Anlage), wobei der Deckungsgrad für das Jahr 2012 auf 35 %, für das Jahr 2013 auf 50 % sowie ab 01.01.2014 auf 60 % festgesetzt wird und die dementsprechenden Abgabensätze gemäß Abgabenkalkulation vom 03.11.2011 für die jeweiligen Jahre festgesetzt werden.

 

 


Stimmberechtigte:

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0