Die Veränderungen im Nachtragshaushalt 2011 (s. Seite 4 und 5) wurden im Einzelnen besprochen. Insbesondere sind hier zu erwähnen:

 

HHST : 4640.70000 Zuschüsse an Kindergärten            -  15.000,00 EUR

HHST : 9000.00300 Gewerbesteuer                         + 30.000,00 EUR

HHST : 9000.01000 Einkommsteueranteile               + 28.000,00 EUR

 

Durch die im Nachtragshaushalt genannten Veränderungen verbessert sich die Haushaltssituation des Verwaltungshaushaltes um insgesamt 69.700,00 EUR.

 

Da der Verwaltungshaushalt jedoch keinen freien Finanzspiel ist eine Entnahme aus der Finanzrücklage von 88.300,00 EUR notwendig. Die Finanzausgleichsrücklage in Höhe von 125.568,26 EUR verringert sich somit auf 37.268,26 EUR.

 

Beim Verwaltungshaushalt wurden bei der HHST 7600.9500 Umbau / Neubau DGH weitere 20.000,00 EUR eingestellt, ein konkreter Ausgabenplan liegt zur Zeit noch nicht vor.

 

Unter der HHST 7600.95010 wurde die Errichtung der Photovoltaikanlage mit 41.300 EUR (netto) aufgeführt. Die anteilige MWST von 7.900,00 EUR wird erstattet und im Verwaltungshaushalt als Einnahme ausgewiesen.

 

Diese Maßnahmen können aus dem lfd. Haushalt finanziert werden. Durch die Ausgleichszahlung des ZVO kann der allgemeinen Rücklage zu dem noch ein Betrag von 59.900,00 EUR zugeführt werden und beträgt somit am Jahresende insgesamt 126.664,47 EUR (s. Seite 10).