Gegen die Niederschrift der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.09.2011 werden keine Einwendungen vorgetragen. Die Niederschrift gilt damit als genehmigt.

 

Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse vom 01.09.2011 bekannt. Es handelt sich hierbei um den Vergleich mit Frau Herold.