Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung auf der Grundlage der dargestellten finanziellen Auswirkungen kurzfristig eine Stelle des Bundesfreiwilligendienstes im Kinder- und Jugendhaus zu besetzen. Der Wohnkostenzuschuss sollte nicht gezahlt werden, wenn die/der Dienstleistende im Haushalt der Eltern wohnt oder Wohngeldanspruch hat.


Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet um Wortmeldungen.

 

Herr Mainz erklärt für die SPD-Fraktion, dem Vorschlag zustimmen zu wollen, da sich die Mehrkosten gegenüber einer Zivildienststelle in Grenzen halten. Sie ergeben sich insbesondere aus den Wohnkosten und der Sozialversicherungspflicht.

 

Gemeindevertreter Ehlers schließt sich dem Vorschlag für die CDU-Fraktion an und fragt an, wie lange die Dienstzeit jeweils dauern kann. Hierzu erläutert Herr Dräbing, dass die Dienstzeit bis zu zwei Jahre dauern kann und nach dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung möglichst mindestens ein Jahr betragen soll.

 

Bürgermeister Zurstraßen geht auf den Wohnkostenzuschuss ein. Er schlägt vor eine Einschränkung vorzunehmen und den Wohnkostenzuschuss nicht zu zahlen, wenn eine Dienstleistende oder ein Dienstleistender im Haushalt der Eltern wohnt. Er erläutert außerdem, dass derzeit noch ungeklärt ist, ob Bundesfreiwilligendienstleistende Anspruch auf Wohngeld haben. Sollte dies der Fall sein, könne auch hier der Wohnkostenzuschuss entfallen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0