Die Bürgermeisterin erläutert, warum die Einrichtung eines nichtständigen Ausschusses sinnvoll ist. Sie geht weiterhin auf die drei derzeit zu bearbeitenden Themen ein: Mietrechtliche Klärung, Entrümpelung der Liegenschaft und das Verfahren zur Findung der zukünftigen Nutzung des Objektes.

 

Herr Nazareth schlägt vor, im Rahmen einer Einwohnerversammlung Vorschläge für die bürgerlichen Mitglieder des Ausschusses zu sammeln. Die weiteren Mitglieder sind von den einzelnen Fraktionen zu benennen.

 

Die Bürgermeisterin ergänzt hierzu, dass bei 6 Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter lt. Gemeindeordnung der Ausschuss mit 5 Bürgerinnen und Bürger zu besetzen ist.

 

Auch Frau Mordhorst bestätigt, dass immer eine Gemeindevertreterin oder ein Gemeindevertreter mehr Mitglied sein muss als Bürgerinnen und Bürger. Weiter schlägt Frau Mordhorst vor, den Bürgerinnen und Bürgern ein ständiges Rederecht in diesem Ausschuss einzuräumen. Dies sei aber eine Frage der Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeit des Ausschusses. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass abstimmungsberechtigt nur die Mitglieder des Ausschusses sind. Diese sollten sich immer an dem Meinungsbild der anwesenden Bürgerinnen und Bürger orientieren.

 

Herr Etmanski weist darauf hin, dass die Vorschriften der Gemeindeordnung einzuhalten sind. Die Gemeindevertretung hat einen Beschluss über die Zusammensetzung des Ausschusses und dessen Aufgaben zu fassen.

 

Herr Rieken bringt zum Ausdruck, dass die Erbin die Gemeinde Ostseebad Laboe, vertreten durch die Bürgermeisterin, ist. Er erläutert noch einmal die rechtliche Situation und weist darauf hin, dass der neu zu bildende nichtständige Ausschuss lediglich eine beratende Funktion inne hat.

 

Auch Herr Körber weist noch einmal auf die rechtliche Situation hin. Er macht darauf aufmerksam, dass die Gemeindeordnung besagt, dass ein nichtständiger Ausschuss nicht in der Hauptsatzung verankert sein muss. Auch er weist noch einmal daraufhin, dass die Mitglieder des Ausschusses nicht durch die Einwohnerversammlung gewählt werden dürfen, sondern nur durch die Gemeindevertretung. Der Vorsitzende des Ausschusses wird aus der Mitte des Ausschusses heraus gewählt.

Zur Finanzierung des Projektes führt Herr Körber aus, dass dieses durch das Erbe selbst getragen wird. Der Betrag liegt bei der Gemeinde auf einem sogenannten Verwahrkonto, so dass die Transparenz gewährleistet ist.