Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beantragt beim Kreis Plön als zuständige Verkehrsbehörde, auf der Strandstraße im Abschnitt Birkenweg einen Fußgängerüberweg durch Anbringung von Fahrbahnmarkierung und Beschilderung  zu realisieren.

 


Die Bürgermeisterin erläutert die Verkehrsituation in der Strandstrasse anhand der Vorlage.

 

Bauausschussvorsitzende Frau Schöneich-Beyer berichtet über die Beratungen des Bauausschusses und erklärt, dass für den Fußgängerüberweg die Zuständigkeit bei der Verkehrsbehörde Kreis Plön liegt.

 

Herr Erdmann bemängelt den Beschlussvorschlag, da dieser die Alternative der Fahrbahnverengung nicht berücksichtigt.

 

Herr Amtsdirektor Körber erläutert hierzu, dass die Verkehrsbehörde nur für den Fußgängerüberweg, nicht aber für die Einrichtung einer Fahrbahnverengung zuständig ist. Über die Einrichtung einer Fahrbahnverengung kann die Gemeindevertretung jederzeit selbst entscheiden. Es ist nur der Fußgängerüberweg bei der Verkehrsbehörde zu beantragen.

Natürlich mache es gleichwohl Sinn, sich ins Benehmen mit der Verkehrsbehörde zu setzen. Außerdem müsse sich die Gemeinde prinzipiell entscheiden, was sie wolle: Entweder einen Fußgängerüberweg oder eben eine Fahrbahnverengung als Straßenbaumaßnahme.


Stimmberechtigte:

17

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0