Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die entsprechende Fläche (Flurstück 85 der Flur 3 Gemarkung Schönberg) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zu melden.


Der Vorsitzende fasst den Inhalt der Verwaltungsvorlage noch einmal kurz zusammen.

 

Im Anschluss stellt der unter den Einwohnern ebenfalls anwesende Henning Bock (Antragsteller) das Projekt seiner Familie zur Errichtung einer „Bürgerwindkraftanlage“ kurz vor. Die Herstellungskosten belaufen sich auf circa 4.000.000,00 EUR. Geplant ist die Gründung einer Kommanditgesellschaft, wobei die Kommanditisten zu 49 % aus Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Schönberg bestehen sollen. Es ist geplant, Anteile mit einer Stückelung von 10.000,00 EUR zur Beteiligung an der KG auszugeben. Die Windkraftanlage soll im übrigen eine Höhe von 150 Metern haben und von der Kapazität her dazu ausgelegt sein, ca. 3.000 Haushalte mit Strom zu versorgen.

 

Der Mitarbeiter der Firma Energieprojekte Nord GmbH, Sven Dühr, legt dar, dass die bereits jetzt prüfbaren imissionsrechtlichen Bestimmungen (Schallwirkungen und Schattenwurf) einer Realisierung  des Projektes grundsätzlich nicht entgegenstehen und dass die Wirtschaftlichkeit der Anlage gegeben ist.

 

GV Winkler äußert die Ansicht, dass Anteilspapiere mit einem Stückwert von 10.000,00 EUR lediglich von einer Minderheit der einheimischen Bevölkerung erworben werden könnten.

 

GV Cordts wirft die Frage auf, ob sonstige planungsrechtliche Aspekte (z. B. Vogelflug u. ä.) bereits geprüft worden seien. Herr Dühr verneint diese Frage, da dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch zu früh sei.

 

GV Stoltenberg plädiert für die Anmeldung der Fläche im Rahmen der Regionalplanung.

 

Daraufhin ergeht folgender


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0