Der Vorsitzende, Herr Kreft, erinnert erneut an die einschlägigen Regelungen des § 82 GO. Der Verwaltung spricht er zunächst ein Lob aus, wobei er darauf hinweist, dass überplanmäßige Ausgaben über dem in der Haushaltssatzung festgelegten Grenzwert von 5.500 € unverzüglich der Genehmigung der Gemeindevertretung bedürfen. Diese muss noch eingeholt werden. Er schlägt daher vor, bezüglich der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 6.283,19 € für den gemeindlichen Anteil an Entwässerungsarbeiten in der Straße „An der Mühle“ als TOP 11.1 auf der nächsten Gemeindevertretersitzung vorzusehen.

 

Die Mitglieder des FWA nehmen diesen Vorschlag sowie die vorgelegte Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zustimmend zur Kenntnis.