Der Vorsitzende gibt einen kurzen Überblick der noch in Arbeit befindlichen sowie der noch ausstehenden Restposten bei der Schlosssanierung (siehe Anlage). Die Endabnahme inklusiv Architektenbericht kann frühestens Ende Oktober erfolgen. Vorher sollte noch eine klare Definition über den Umfang der Architektenleistungen erfolgen.

 

Beschluss:

 

1.        Die bisher festgestellten Restarbeiten am Schloss sind zügig abzuschließen.

 

2.        Der Vorsitzende des Ausschusses wird mit dem Architektenbüro einen Begehungstermin zur Abnahme des Gesamtbauwerkes vereinbaren.

 

3.        Mit der Amtsverwaltung ist eine Aufstellung der Unterlagen zu erstellen, die noch zu liefern sind.

 

Stimmberechtigte

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0