Sitzung: 13.09.2011 Werkausschuss (bis 26.06.2013)
Die Auflagen im Baugenehmigungsbescheid für das Schloss machen eine Absperrung des Schlossplatzes notwendig. Frau Lüneburg fragt nach der Möglichkeit einer tageszeitlichen Begrenzung dieser Maßnahme. Der Ausschussvorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf die äußerst beengten räumlichen Begebenheiten hin. Zudem ist eine der oben erwähnten Auflagen den Bereich in der Zeit von 22:00 bis 04:00 Uhr emissionsfrei zu halten.
Beschluss:
1.
Auf Grund der Auflagen
im Baugenehmigungsbescheid ist die gewidmete Zufahrt zum
öffentlichen Parkplatz und dem
nichtöffentlichen Verkehrsraum des Schlossplatzes aus
Emissionsschutzgründen abzusperren.
2.
Die Art der Absperrung
des Platzes ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege
abzusprechen. Durch den Ausschuss wird
eine Absperrung in der Art der Absperrung
zwischen der historischen Pflasterfläche
und der wassergebundenen Hoffläche
vorgeschlagen. Eine Zufahrt zur Hoffläche
ist vorzusehen.
3.
In dem Bereich der
Pflanzfläche von der Schlossstraße bis zur Einfahrt zum Grundstück
Kuhn ist ein eingeschränktes Halteverbot
(Zeichen 286 § 41 StVO) aufzustellen.
Stimmberechtigte |
7 |
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Ja-Stimmen: 7 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |