Nach einer kurzen Einleitung erteilt die Vorsitzende das Wort an die vorschlagsberechtigte SPD-Fraktion, vertreten durch ihren Vorsitzenden Herrn Jöhnk. 

 

Er schildert die berufsbedingte Situation aller Fraktionsmitglieder, welche dazu führt, dass keiner aus der Fraktion über genügend Zeit verfügt, dieses verantwortungsvolle Amt in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Die SPD-Fraktion sei daher gezwungen, auf ihr Vorschlagsrecht zu verzichten. Herr Jöhnk regt aufgrund dessen eine Neuregelung der Aufgaben und Zuständigkeiten des GEA als auch des WEA an. Dies müsse über die Neufassung der Hauptsatzung geschehen.

 

Frau Perkams schlägt vor, die Aufgaben des GEA auf andere Gremien umzuverteilen und verweist gleichzeitig auf den nächsten Tagesordnungspunkt.

 

Die Gemeindevertreter Fahrenkrog und Pfeiffer machen gemeinsam deutlich, dass die Beratung nicht zu einer Vermischung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 führen dürfe. Es gehe zunächst um die Wahl einer / eines neuen Vorsitzenden für den GEA; die Änderung der Hauptsatzung sei eine ganz andere Angelegenheit.

 

Herr Timm führt die notwendigen und umfangreichen Arbeiten und Beratungen an, die für ein derartig schwerwiegendes Thema wie die Änderung der Hauptsatzung erforderlich wären. Dies könne man nicht auf die Schnelle während einer laufenden Sitzung übers Knie brechen. Aus diesem Grund hält er es für das Beste, den Sachverhalt in die nächste Fraktionssitzung aufzunehmen. Entweder wird seitens der CDU-Fraktion eine Person benannt, die zur Übernahme der Vorsitzendenfunktion bereit ist oder es wird ein entsprechender Antrag zur Änderung der Hauptsatzung gestellt.

 

Es stellt sich allgemein die Frage, welche Folgen eine unterbliebene Wahl in der heutigen Sitzung hätte.

 

Der Amtsdirektor erläutert die Rechtslage und stellt klar, dass die stellvertretende Vorsitzende die Vorsitzendenfunktion bis zum Zeitpunkt einer Neuwahl wahrnimmt. Eine Wahl in der heutigen Sitzung ist somit nicht zwingend erforderlich.

 

Es besteht Einigkeit darüber, die angesetzte Wahl einer/eines neuen Vorsitzenden für den GEA bis auf weiteres zurückzustellen.