Sitzung: 31.08.2011 Gemeindevertretung
Die Bürgermeisterin verpflichtet die nachgerückte Gemeindevertreterin Frau Özlem Erdem-Wulff gemäß § 33 Abs. 5 per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.
Anschließend stellt sich Frau Erdem-Wulff der Gemeindevertretung vor.
Herr Timm begrüßt das neue Mitglied und freut sich auf die gute Zusammenarbeit.