Die Bürgermeisterin verpflichtet die nachgerückte Gemeindevertreterin Frau Özlem Erdem-Wulff gemäß § 33 Abs. 5 per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.

 

Anschließend stellt sich Frau Erdem-Wulff der Gemeindevertretung vor.

 

Herr Timm begrüßt das neue Mitglied und freut sich auf die gute Zusammenarbeit.