Im deichnahen Bereich des Weges wird trotz Einfahrtsverbot für Fremdfahrzeuge geparkt, auch weil die Anlieger die vorhandene Schlagbaumsperre nicht schließen. Eine Eingriffsmöglichkeit gegen Parker durch die Gemeinde ist laut Aussage der Verkehrsaufsicht nicht zulässig.


Stimmberechtigte:

5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0