Der Vorsitzende berichtet, dass am 18.07.2011 im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ein Gespräch zum Beitritt der Gemeinde Krokau und weiterer Gemeinden im Amtsgebiet zum ZVO stattgefunden habe. Die Bedenken, welche gegen die Genehmigung der geänderten Verbandssatzung des ZVO bestanden, konnten ausgeräumt werden. Die Genehmigung wurde inzwischen erteilt. Der im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung zu leistende Betrag in Höhe von rund 90.000 EUR ist inzwischen vom ZVO an die Gemeinde Krokau ausgekehrt worden.