Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 40 für das Gebiet „westlich der Dorfstraße, nördlich des Steinkampberg und südwestlich der Schulstraße und des Schulgeländes“. Die Veränderungssperre ist umgehend durch öffentliche Bekanntmachung rechtskräftig zu machen.

 

 


Die Bürgermeisterin erläutert die Vorlage und verweist auf den bisherigen Verfahrensgang. Herr Gemeindevertreter Nazareth erläutert ergänzend bauplanungsrechtliche und technische Details, insbesondere zur Geschossflächenzahl.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass ihr wichtig sei, deutlich zu machen, dass es hier nicht um eine Verhinderungspolitik gehe, sondern um die Sicherung einer verträglichen Bebauung und damit letztendlich auch um die Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde.

 

Herr Gemeindevertreter Nazareth verweist auf das entsprechende Schreiben des Kreises. Auf die einzelnen Inhalte wolle er im Detail gar nicht so genau eingehen. Was er allerdings überhaupt nicht nachvollziehen könne, sei die Aussage der Landrätin, dass die Veränderung visuell nicht wahrnehmbar sei. Diese Ansicht könne er nicht teilen. Immerhin gehe es um eine Veränderung um 60 %. Die Planungshoheit lasse sich die Gemeinde nicht nehmen. Darum gehe es letztendlich. Es gehe auch darum, dass in diesem Baugebiet viele große Grundstücke mit kleinen Häusern vorhanden sind, die dann das gleiche Recht hätten. Seiner Auffassung nach sollte man auch zügig das B-Plan-Verfahren durchziehen, möglichst in einem vereinfachten Verfahren. Die Geschossflächenzahl von 0,6 könne man in diesem Zusammenhang sicherlich moderat anheben, um auch der Forderung des Innenministeriums gerecht zu werden. 0,96 sei allerdings deutlich zu viel.

 

Auch Frau Gemeindevertreterin Schöneich-Beyer ist es wichtig, noch einmal ausdrücklich zu betonen, dass es hier auch um andere Grundstücke gehe. Es gehe hier gerade nicht nur um eine einzelne Anfrage, sondern letztlich um die Planung für ein ganzes Gebiet, das geprägt sei durch große Grundstücke mit kleinen Häusern. Man könne sicherlich durchaus eine Nachverdichtung ermöglichen, dies jedoch in einem angemessenen Umfang. Dieser angemessene Umfang sei bei einer Geschossflächenzahl von 0,96 jedoch nicht gegeben, so dass auch sie die Haltung des Kreises hierzu überhaupt nicht nachvollziehen könne. Zu sagen, die Baumasse zählt und die Geschossfläche nicht, sei aus ihrer Sicht absurd.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

14

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0