Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegende Gebührenkalkulation und die entsprechende Satzungsänderung zu beschließen.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Aber:             Änderung im Beschluss, dass die Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2012            31.12.2013 beschlossen werden möge.

 

Und:    Man wünscht bis zur Entscheidung über die Gebührenanpassung durch die GV eine Aufstellung, auf welchen Betrag sich in den Jahren 2003 – 2010 das Anordnungssoll bei den beiden Haushaltsstellen 3.7000.51000 und 3.7000.54000 jeweils belief.