BGM Steffen bittet Amtsdirektor Körber den Sachverhalt zu schildern. Dieser schildert, dass der Kreis Plön zum 01.01.2010 eine Richtlinie in Kraft gesetzt hat, nach der Tagespflegekräfte neben Zuschüssen zu den Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur Sozialversicherung pro Betreuungsstunde und Kind 3,90 € als Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung und zur Erstattung des Sachaufwandes erhalten. Die Elternbeteiligung wurde auf 1,30 € pro Betreuungsstunde festgesetzt, die für Kindertagesstätten geltende Sozialstaffel kann hierauf angewandt werden.

Für die verbleibenden 2,60 € Förderung pro Betreuungsstunde war kreisseitig eine paritätische Kostenteilung zwischen Kreis und Wohnortgemeinde auf freiwilliger Basis angestrebt.

Die flächendeckende Kostenteilung zwischen Kreis und Gemeinden für den gesamten Kreis Plön ist gescheitert, da einige Gemeinden eine Mitfinanzierung abgelehnt haben. Die zuständigen Gremien des Kreises beschlossen daraufhin, die von einigen Städten und Gemeinden  im Jahr 2010 freiwillig geleisteten oder zugesagten Finanzierungsanteil zu erstatten bzw. nicht abzufordern und die vollen 2,60 € pro Betreuungsstunde selbst zu tragen.

Die Kostenbeteiligung an der Unfall- und Sozialversicherung soll in gleicher Höhe weiter erfolgen. Die Förderung pro Betreuungsstunde wird aber ab dem 01.10.2011von 2,60 € auf 1,00 € reduziert.

Dies würde dazu führen, dass die Eltern für einen Tagespflegeplatz künftig sehr viel höhere Beiträge als bisher, die weit über den Beiträgen für die Wendtorfer Kindertagesstätte liegen, zahlen müssen. Bisher mussten die Eltern für eine 25stündige Tagespflegebetreuung pro Woche monatlich 139,75 € zahlen, künftig wären es ohne gemeindliche Förderung 313,00 € - ein Kindertagesstättenplatz mit gleichen Betreuungsstunden kostet zum Vergleich in Wendtorf 97,00 € pro Monat. Die monatlichen Kosten für die Tagespflege wären damit um 216,00 € höher als in der Kindertagesstätte, bei 109 Betreuungsstunden würden die Eltern dann ca. 1,98 € pro Betreuungsstunde mehr zahlen, als in der Kindertagesstätte.

Er weist darauf hin, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendtorf am 11.02.2010 beschlossen hat, sich entsprechend dieser Richtlinie mit bis zu 1,30 € pro Betreuungsstunde für Kinder mit Wohnsitz in Wendtorf an der Förderung zu beteiligen. Außerdem merkt er an, dass deshalb keine neue Beschlussfassung notwendig sei, wenn die Gemeinde weiterhin am Beschluss festhält.

Die Gemeindevertretung nimmt den geschilderten Sachstand zur Kenntnis.