Beschluss:

 

a)    Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2010.

 

b)   Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 8.379,23 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 

Beschlussfassung zu a) und b) :


 

Herr Butenschön berichtet, dass die Prüfung der Jahresrechnung am 12.05.2011 stattgefunden habe. Er erläutert den Jahresabschluss und geht dabei insbesondere auf die Rücklagenentnahme (einerseits zur Finanzierung des Kanalkatasters und darüber hinaus zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes), auf den verbleibenden Rücklagenbestand von 7.111,-- EUR sowie auf die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben ein. Es bleibe zu hoffen, dass sich die Steuereinnahmen wieder positiv entwickeln werden. Die über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben seien 2010 angesichts eines Nachtragshaushaltes relativ überschaubar geblieben; Herr Butenschön erläutert die Überschreitungen im Einzelnen.

 


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0