Beschluss:     

 

1.      Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird umgestellt von einem vorhabenbezogenen auf einen angebotsorientierten Bebauungsplan. Das Verfahren wird weiterhin gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahrens durchgeführt.

 

2.      Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird im nördlichen Bereich geringfügig erweitert (siehe anliegende Planzeichnung)

 

3.      Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.04.2010 gefasste Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird aufgehoben. Der geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 für das Gebiet „südwestlich der Großen Mühlenstraße und südlich der Kleinen Mühlenstraße bis zur Wohnanlage Hein Schönberg“ wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Gemeindevertreter Stoltenberg, Manstein und Friese haben den Sitzungssaal verlassen, da ein Ausschließungsgrund nach § 22 GO vorliegt.

 

Der Bürgermeister erläutert die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 3

 

Gemeindevertreter Stoltenberg, Manstein und Friese betreten den Sitzungssaal.