Beschluss:

 

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 32.417,95 € werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Herr Timm erläutert die relevanten Zahlen, die in der Jahresrechnung auf der Seite 8 dargestellt sind. So sind im Verwaltungshaushalt 26.869,98 € und im Vermögenshaushalt 5.547,97 € an Haushaltsüberschreitungen entstanden.


Stimmberechtigte: 14

 

Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0