Der Vorsitzende berichtet ausführlich über den Sachstand zum Entwurf der neuen Amtsordnung und der Gemeindeordnung.

 

à      Der Sachstandsbericht liegt dieser Niederschrift als Anlage bei.

 

Die bedeutendste Gesetzesänderung stellt nach Ansicht von Herrn Zurstraßen die Möglichkeit für Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohner zur Bestellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters dar. Ein zentraler und touristisch geprägter Ort wie Schönberg sollte von dieser Regelung Gebrauch machen.

 

Herr Zurstraßen weist abschließend darauf hin, dass es sich bei der Neufassung der Amtsordnung um einen Gesetzesentwurf handelt. Inhaltliche Änderungen bis zur Verabschiedung seien nicht auszuschließen.