Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 für das Gebiet „nördlich der Kaiserkoppel und westlich des Weges Korthentumredder“, die Begründung und das Innenbereichsgutachten werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt. Punkt 7.4
  2. Der Entwurf des Planes, die Begründung und das Innenbereichsgutachten sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Der Planer Herr Dipl.-Ing. Kühle stellt den Gestaltungsplan vor und erläutert diesen. Laut Teil B Text 7.4 sind die Fahrwege u. Parkplätze mit / in einem/r wasser und luftdurchlässigen Belag/Bauart herzustellen. Auf Wunsch der Gemeindevertretung sollen die Fahrwege und Parkplätze gepflastert und vollversiegelt werden. Dies muss aber noch abschließend von der Landschaftsplanerin Frau Franke geprüft werden, da für die gesamte versiegelte Fläche eine Ausgleichsfläche bereit gestellt werden muss. Die textlichen Erläuterungen werden durch Frau Franke weiter erläutert.

Die ausgewiesene Fläche sollte ursprünglich dreimal so groß sein. Die dörfliche Entwicklung bis 2025 ist dem Innenbereichsgutachten zu entnehmen.

Aus der Mitte der Gemeindevertretung bestehen keine weiteren Fragen.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 1