Der Vorsitzende des FWA, Herr Kreft, erläutert den Sachverhalt und geht dabei auch auf die bisherigen Beratungen im FWA ein. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung ihre Hausaufgaben gemacht habe und nunmehr eine Satzung vorgelegt habe, die den bisherigen Beratungen entspreche.

 

Gemeindevertreter Schröder weist darauf hin, dass ihm die Anhebung zu hoch erscheine. Das Mitglied des FWA, Herr Wimber, schlägt vor, die Anhebung in zwei Schritten vorzunehmen, nämlich für das Jahr 2011 in Höhe von 12,5% und dann für das Jahr 2013 10%. Gemeindevertreter Herr Schröder regt an, die Schritte erst für die Jahre 2012 und 2014 vorzunehmen.

 

Vor den Abstimmungen wird darauf hingewiesen, dass in § 4 Abs. 2 Nr. 11b eine 0 zu viel aufgeführt ist. Hierbei handelt es sich um ein redaktionelles Versehen.

 

Zunächst wird über den weitergehenden Vorschlag des Mitgliedes Herrn Wimber abgestimmt. Es ergeht folgendes Abstimmungsergebnis:


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit braucht über den Vorschlag des Gemeindevertreters Herrn Schröder nicht mehr abgestimmt werden und der FWA empfiehlt daher der Gemeindevertretung die Neufassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Ostseebad Laboe mit für das Jahr 2011 um 12,5% erhöhten bzw. für das Jahr 2013 mit 10% erhöhten Gebührensätzen zu beschließen.

 

Abschließend weist Amtsdirektor Körber darauf hin, dass aus Gründen der Praktikabilität ein jeweiliges Auf- oder Abrunden erfolgen sollte.