Beschluss:

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die verbleibenden genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2010 mit einem Gesamtbetrag von 40.268,39 EUR zu genehmigen.


Der Vorsitzende des FWA, Herr Kreft, erläutert die vorgeschaltete Prüfung (vgl. TOP 7) der vorgelegten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben. Er weist darauf insbesondere auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 82 Gemeindeordnung hin. Danach sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Dies bedeutet, dass es in jedem Einzelfall Deckungsvermerke bzw. Deckungsvorschläge und Hinweise über die Unabweisbarkeit geben müsse. Dies sei in den vorgelegten Fällen nicht der Fall und offensichtlich auch in den vergangenen Jahren nicht Praxis. Er erwarte jedoch, dass in Zukunft die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

 

 

Im Anschluss werden Einzelfragen die nicht bereits unter TOP 7 angesprochen wurden seitens der Bürgermeisterin beantwortet.

 

Nach der Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0