Bürgermeister Zurstraßen erläutert zunächst die Entwicklung bei den Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung. Nachdem das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2007 eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten eingeführt hatte, wurde seitens der Gemeinde Schönberg beschlossen, den Eltern von Schönberger Fahrschülern der Klassenstufen 1 – 10 die Kosten der Schülerbeförderung zu erstatten. Hierfür wurden 15.000 Euro aufgewendet. In einem zweiten Schritt wurde auf Initiative der CDU-Fraktion die gemeindliche Beteiligung an den Kosten der Eltern von Schönberger Fahrschülern der Klassen 11 – 13 für die Schülerbeförderung diskutiert. Eine 30%ige Beteiligung hätte hier einen Aufwand von 62.000 Euro jährlich bedeutet, der finanziell durch die Gemeinde nicht leistbar gewesen wäre. Als Kompromiss wurde beschlossen, eine solche Förderung der Schülerbeförderungskosten für Schönberger Fahrschüler der Klassen 11 -  13 für bedürftige Eltern zu leisten.

 

Nachdem die Landesregierung den Beschluss zur Elternbeteiligung der Schülerbeförderung gekippt hatte, hatte sich auch die gemeindliche Erstattung dieser Elternbeiträge für Eltern von Fahrschülern der Klassen 1 -  10 erledigt.

 

Ab 1.8.2011, führt Bürgermeister Zurstraßen aus, gilt nun ein neues Gesetz, es müssen wieder Elternbeiträge in angemessener Höhe zur Schülerbeförderung erhoben werden. Dabei sei nicht definiert, was angemessen ist. Der Kreis Plön habe in seiner Satzung 30 % als angemessen definiert. Bei Eltern, die Leistungsansprüche im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes haben, würde dieser Beitrag zu 100 % übernommen. Insoweit hätte sich nach der Auffassung von Bürgermeister Zurstraßen die damals beschlossene Zahlung an bedürftige Schönberger Fahrschüler der Klassen 11 – 13 erledigt.

 

Er fragt die Mitglieder des Sozialausschusses, ob hier Handlungsbedarf für eine gemeindliche Beteiligung an den Elternbeiträgen für die Schülerbeförderung gesehen wird. Wenn dies der Fall sei, rechne er für die Übernahme der Elternbeiträge von Schönberger Fahrschülern der Klassen 1 – 10 bei einer reduzierten Kinderzahl und gleichzeitig gestiegenen Buskosten mit dem gleichen Betrag wie im Jahr 2007, als 15.000 Euro. Er macht darauf aufmerksam, dass sich hier gleichzeitig die Schulverbandsumlage für die Gemeinde Schönberg reduziert, da weniger Schülerbeförderungskosten an den Kreis Plön zu zahlen wären. Der genaue Betrag sei jedoch nicht bekannt.

 

Gemeindevertreter Ehlers schlägt vor, zunächst hier genaue Zahlen hinsichtlich der tatsächlichen Kosten und der Reduzierung der Schulverbandsumlage zu ermitteln und diese den Fraktionen zur Beratung zuzuleiten.

 

Bürgermeister Zurstraßen erläutert hierzu, dass eine solche Zahlenermittlung insgesamt schwierig ist, diese wäre für Schönberger Schülerinnen und Schüler, die Schulen des Schulverbandes Probstei besuchen, möglich, nicht aber für Schönberger Schülerinnen und Schüler, die Schulen außerhalb des Verbandes besuchen, diese würden die Mehrzahl der Betroffenen darstellen.

 

Gemeindevertreter Mainz spricht sich für eine gemeindliche Beteiligung an den Elternbeiträgen zur Schülerbeförderung aus, wenn dies die Haushaltslage zulässt. Wenn keine genauen Daten greifbar sind, ließe sich so nach einem Jahr auch ein Bedarf ablesen, der dann erneut diskutiert werden kann. Er fragt außerdem, ob die Satzung des Kreises Härtefallregelungen vorsieht. Hierzu zeigt Bürgermeister Zurstraßen auf, dass die Satzung des Kreises eine Geschwisterregelung vorsieht und außerdem für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket eine Kostenübernahme greift.

 

Er sieht außerdem die Möglichkeit, eine Förderung aufgrund des derzeit unklaren Gesamtvolumens ggf. zu befristen und nach klarer Datenlage dann nachzusteuern.

 

Gemeindevertreter Mertineit schlägt alternativ vor, mit der Entscheidung bis zu den Haushaltsplanberatungen zu warten, da dann auch die Datenlage besser sei.

 

Im Folgenden stellt Bürgermeister Zurstraßen das Probsteierhagener Modell dar, wonach der Schulverband Probstei-West die Schülerbeförderungskosten für alle auswärtigen Schüler in voller Höhe übernimmt. Dieses Modell ist im Hinblick auf die notwendigen Schülerzahlen um die Option auf eine gymnasiale Oberstufe an der Gemeinschaftsschule Probstei zu wahren interessant. Hier stelle sich jedoch die Frage, ob der Schulverband Probstei, der über eine solche Förderung entscheiden müsste, bereit ist, diesen Weg zu gehen.

 

Klar sei jedoch, dass der Schulverband Probstei derzeit ca. 95.000 Euro für die Schülerbeförderung aufwendet, maximal 30 % davon spart er aufgrund der jetzt zu erhebenen Elternbeiträge ein, dies sind rechnerische 28.500 Euro. Rechne man hiervon die Geschwisterermäßigungen ab, verblieben wahrscheinlich ca. 25.000 Euro Einsparungen. Diese könne man nach einem System auf die Fahrschüler des Schulverbandes verteilen oder als gemeindliche Einsparungen bei der Schulverbandsumlage jeweils anteilig bei den Schulverbandsmitgliedern verbuchen. Schönberg stünden hier ca. 50 % zu. Dadurch entstünde die Option, 12.500 Euro Einsparungen bei der Schulverbandsumlage für eine Förderung der Elternbeiträge an den Schülerbeförderungskosten einzusetzen.

 

Gemeindevertreter Mainz merkt hierzu an, dass eine Förderung der Elternbeiträge von Schönberger Fahrschülern insbesondere Kinder sponsert, die nicht in Schönberg zur Schule gehen. Er fragt sich, ob das gemeindliche Interesse im Hinblick auf die Entwicklung der Gemeinschaftsschule nicht ein anderes sei.

 

Abschließend weist Bürgermeister Zurstraßen darauf hin, dass nach Auffassung der Kommunalaufsicht eine Zuschussgewährung der Gemeinden zu den Elternbeiträgen an den Schülernbeförderungskosten rechtswidrig sei. Vor diesem Hintergrund hätte der Amtsdirektor angekündigt, solche Beschlüsse nicht umsetzen zu wollen. Bürgermeister Zurstraßen teilt diese Auffassung nicht, da das Innenministerium in dieser Frage auf seine Ausführungen aus dem Jahr 2007 verwiesen habe, wonach eine solche Förderung zwar nicht der Intension des Gesetzes entspreche, aber von einer Rechtswidrigkeit ausdrücklich nicht gesprochen würde.

 

Es wird Einvernehmen darüber festgestellt, dass nach dem Vorschlag von Gemeindevertreter Ehlers verfahren werden soll, wonach die Verwaltung gebeten wird, Zahlenmaterial zu erarbeiten, das den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt wird und dann eine abschließende Beschlussfassung erfolgt.