Beschluss:

 

  1. Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dass sich die Gemeinde im jeden Fall bei der Förderung der Kindertagespflege beteiligen wird.
  2. Die Konditionen und die Höhe der gemeindlichen Förderung sollen nach dem abschließenden Beschluss des Kreises festgelegt werden.
  3. Eine Investitionsförderung für Kindertagespflegekräfte soll nicht erfolgen.

Herr Dräbing verteilt zur Vorlage eine Korrektur.

 

Frau Könneker weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um die veränderte Kreisförderung der Kindertagespflege und der Mitfinanzierung durch die Gemeinden auch die angedachte Investitionsförderung für Kindertagespflegekräfte auf den Prüfstand gestellt werden muss.

 

Bürgermeister Zurstraßen erläutert im folgenden die Entwicklung der Kindertagespflegeförderung im Kreis Plön. Er zeigt auf, dass der Beschluss der Gemeindevertretung, die Tagespflegestunde für Kinder aus Schönberg mit 1,30 Euro zu fördern weiterhin steht, jedoch aufgrund der derzeitigen Übernahme dieses Anteils durch den Kreis Plön nicht zum Tragen kommt. Nachdem nicht alle Gemeinden im Kreis, der Drittellösung, wonach eine Vergütung von einer Tagespflegestunde in Höhe von 3,90 Euro zu je einem Drittel vom Kreis, der Wohnsitzgemeinde des Kindes und den Eltern aufgebracht werden sollte, nicht zugestimmt hatten, hat der Kreis Plön die gemeindlichen Anteile mitgetragen. Er führt weiter aus, dass der Kreis Plön nun, wie in der Vorlage dargestellt, eine erhebliche Absenkung seiner Förderung diskutiert und es den Gemeinden anheim stellt, jeweils eine eigene Bezuschussung der Kindertagespflege zu realisieren. Aus der neuen Bezuschussung des Kreises für Kindertagespflege würde sich ein sehr viel höherer Elternanteil im Vergleich zu einer Betreuung in einer Kindertagesstätte im gleichen zeitlichen Umfang ergeben. Nach dem Verwaltungsentwurf des Kreises für eine Elternbeitragssatzung zur Kindertagespflege wären für eine 25 stündige Tagespflegebetreuung 313,00 Euro von den Eltern zu zahlen, ein vergleichbarer Kindertagesstättenplatz kostet in Schönberg 135,00 Euro pro Monat, dies sind 178,00 Euro weniger als dann für die Kindertagespflege aufzubringen wäre. Bei 109 Betreuungsstunden müssten die Eltern somit ohne eine gemeindliche Bezuschussung 1,63 Euro pro Betreuungsstunde mehr zahlen als in einer Schönberger Kindertagesstätte.

 

Bürgermeister Zurstraßen weist außerdem darauf hin, dass seiner Ansicht nach aufgepasst werden muss, dass Tagespflege durch eine freiwillige Bezuschussung der Gemeinde nicht günstiger wird als ein Platz in einer Kindertagesstätte und es so dort, wo gemeindlicherseits erheblich investiert wurde, um Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, zu Leerständen kommt. Diese müssten dann zusätzlich zur Kindertagespflegebezuschussung von der Gemeinde finanziert werden.

 

Er spricht sich grundsätzlich für die Förderung der Kindertagespflege durch die Gemeinde Schönberg aus und schlägt vor, über die genauen Konditionen abschließend erst zu diskutieren, wenn der Kreis Plön entschieden hat.

 

Gemeindevertreter Mainz erklärt für die SPD-Fraktion, dass aus ihrer Sicht an der Förderung der Kindertagespflege festgehalten werden soll, eine Festlegung der Höhe jedoch erst nach der Kreisentscheidung sinnvoll ist.

 

Frau Klein ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass für sie die Tagespflege als Ergänzung des Kindertagesstättenangebotes, z. B. in den Abendstunden oder am Wochenende sehr wichtig ist. Sie plädiert für eine kostenmäßige Gleichstellung der Elternbeiträge von Kindertagesstätten und Kindertagespflege.

 

Gemeindevertreter Ehlers schließt sich für die CDU-Fraktion den Ausführungen von Herrn Mainz an. Nach dem Kreisbeschluss könne die Höhe der gemeindlichen Bezuschussung der Kindertagespflege zunächst befristet für ein Jahr festgelegt werden, die Entwicklung beobachtet und ggf. im Folgejahr nachjustiert werden.

 

Bürgermeister Zurstraßen weist darauf hin, dass in der Vorlage die Belastungen bei einer Bezuschussung durch die Gemeinde von 1,30 Euro und derzeit 12 Kinder, die in Tagespflege betreut werden, dargestellt sind. Daraus folgt, dass die im Haushalt vorhandenen 3.000 Euro und noch einiges mehr für die Finanzierung einer solchen Bezuschussung gebraucht würden, wenn der Kreis noch in diesem Jahr aus seiner bisherigen Förderungspraxis aussteigt. Vor diesem Hintergrund schlägt er vor, dann von der ins Auge gefassten Investitionsförderung für Kindertagespflegekräfte Abstand zu nehmen.

 

Er fragt Herrn Dräbing, ob für die Elternbeiträge zur Kindertagespflege auch eine Beitragsminderung aufgrund einer Sozialstaffel beantragt werden kann. Dies wird von Herrn Dräbing bejaht.

 

Anschließend wird diskutiert, ob ggf. bei der gemeindlichen Bezuschussung der Kindertagespflege Unterschiede in der Höhe der Bezuschussung abhängig davon gemacht werden sollen, ob alternativ ein Platz in einer Kindertagesstätte vorhanden wäre oder nicht. Aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes besteht unter den Mitgliedern des Sozialausschusses die Tendenz eine solche Differenzierung eher nicht vorzunehmen.

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0