Beschluss:

 

Der Werkausschuss beschließt, die Entgeltordnung/Hafennutzungsordnung dergestalt zu erweitern, dass die Saisonlieger, die die Saisonliegerplakette bis Ende April eines Jahres nicht angebracht haben, schriftlich aufgefordert werden können, dies umgehend nachzuholen. Für die Bearbeitung dieses Vorgangs ist der Hafenmeister berechtigt, je Aufforderungsschreiben eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- € in Rechung zu stellen.

 

 

Nachrichtlich:

 

Hinsichtlich der Vorgehensweise bei Stromentnahme unterstützt der WA die Vorgehensweise, unberechtigte Entnahme zur Anzeige zu bringen.


Stimmberechtigte:

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0