Dem Ausschuss wird ein Plan vorgelegt, der das Einzugsgebiet des Managementplans für den angegebenen Bereich darstellt. So ein Plan konkretisiert das bestehende Verschlechterungsverbot und zeigt die Grenzen der Gebietsnutzung auf. Unmittelbare rechtliche Verpflichtungen für die privaten Flächeneigentümer und -nutzer ergeben sich nicht bezüglich der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen. Es gilt das Maß der Freiwilligkeit.

Ziel des Plans ist es, die vorhandenen Schutzgebiete netzartig zu verbinden. Dabei wird das Augenmerk auf die Verbesserung der Lebensbedingungen bedrohter Arten wie Steinbeißer, Abendsegler, Rauhhaut- und Wasserfledermaus gelegt.

Unter besonderer Beobachtung steht die Unterwasservegetation, kiesige und sandige Brandungsufer und winterliche Rastplätze. Vorgesehen ist der Schutz von Quartierbäumen, die Reduzierung der Nährstoffe, die Durchgängigkeit der Hagener Au und die Einbindung der unmittelbar im Planbereich liegenden landwirtschaftlich genutzter Flächen in den Prämien- bzw. Vertragsnaturschutz. Die Mindestgröße beträgt 2 ha und es gilt das Verschlechterungsverbot: Keine intensive Nutzung, keine weitere Entwässerung, kein Grünlandumbruch.

Federführend bei der Umsetzung dieser Ziele ist das LLUR in Flintbek.