Bürgermeister Zurstraßen teilt mit, dass der Entwurf eines städtebaulichen Vertrages für die Einrichtung des Versorgungszentrums durch Herrn Dr. Becker noch nicht vorliegt. Allerdings wurde Herrn Dr. Becker auch eine Frist bis zum 27. Mai gegeben, weil dann erst die öffentliche Auslegung abgeschlossen ist und die Vorbereitung der Abwägung der eingegangenen Anregungen auch von den Trägern öffentlicher Belange noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.