hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Schulverband Probstei hat mitgeteilt,
dass die vorhandene Sporthalle auf dem Gelände der Schule zwischenzeitlich
überaltert ist und auch nicht mehr den heutigen Erfordernissen entspricht. Eine
Sanierung der Sporthalle ist aus Kostengründen nicht sinnvoll, sodass nunmehr
der Neubau einer Sporthalle unmittelbar nördlich der vorhandenen Halle geplant
wird. Es ist vorgesehen, die alte Halle nach Fertigstellung der neuen Halle
abzureißen.
Der Standort der neu geplanten Sporthalle ist
im geltenden Flächennutzungsplan als Friedhofserweiterungsfläche dargestellt. Die
Fläche liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Kirche hat
bereits signalisiert, dass die Fläche auch in der Zukunft nicht benötigt wird
und aus diesem Grunde für den Bau der neuen Sporthalle zur Verfügung gestellt
werden kann. Die Umsetzung der Planung erfordert jedoch eine Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Anliegend wird eine Karte mit Kennzeichnung
des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 71 beigefügt. Der Geltungsbereich
ist zunächst vorläufig festgelegt worden, im Rahmen des Planverfahrens kann der
Geltungsbereich durchaus noch geändert und angepasst werden.
Anlagenverzeichnis:
1 Karte mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet „nördlich der
Schule, südlich der B 502, östlich des Friedhofsweg und westlich der
Strandstraße“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).
- Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem
Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, für die
naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Muhs
Landschaftsarchitekten, Herrn Muhs und für Erstellung eines Verkehrs- und Lärmgutachtens
dem Planungsbüro Wasser- und Verkehrskontor Neumünster, Herrn Hinz,
erteilt.
- Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Schulverband Probstei zu
erstatten.