Betreff
Feststellung des Ergebnisses der Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters am 17.03.2019
Vorlage
LABOE/BV/296/2019
Aktenzeichen
III / BGM-Wahl 2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 Satz 1 GKWG stellt der Gemeindeswahlausschuss das Wahlergebnis im Wahlgebiet fest. Unter Hinweis auf § 63 Abs. 2 Satz 1 GKWO berichtet die Gemeindewahlleitung wie folgt:

 

In Vorbereitung der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss prüft der Gemeindewahlleiter nach Maßgabe des § 63 Abs. 1 Satz 1 GKWO die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Ergeben sich aus der Wahlniederschrift oder aus sonstigen Gründen Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts, klärt der Gemeindewahlleiter sie soweit wie möglich auf.

 

Hinweise, die mögliche Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts zu rechtfertigen vermögen, liegen bei der Gemeindewahlleitung nicht vor; solche Bedenken wurden auch nicht von dritter Seite geltend gemacht. Vor diesem Hintergrund bedurfte es keiner (nachträglichen) Aufklärungsarbeit.

 

Die Wahlvorstände in den drei Wahlbezirken haben ihre Aufgabe nach Wahrnehmung der Gemeindewahlleitung souverän erfüllt und das Wahlgeschäft – insbesondere die Feststellung des Ergebnisses – mit großer Ruhe, Gelassenheit und vor allem Genauigkeit erledigt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass zeitgleich ein Bürgerentscheid stattfand, so dass die Mitglieder in den Wahlvorständen zeitgleich auch als solche des Abstimmungsvorstandes agierten, ist diesen Mitgliedern Respekt für die von ihnen geleistete Arbeit zu zollen.

 

Der Gemeindewahlausschuss ist nach § 63 Abs. 2 Satz 2 GKWO berechtigt, rechnerische Feststellungen des Wahlvorstands und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen zu berichtigen sowie über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend zu beschließen.

 

Der Gemeindewahlleitung sind keine Anhaltspunkte für derartige Fehler bekannt; sie wurden auch nicht von anderer Seite vorgetragen.

 

Nach dem eindeutigen Ergebnis der Wahl vom 17.03.2019 wurde der Bewerber Heiko Voß zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Laboe gewählt.


Anlagenverzeichnis:

 

¾     Tabelle I zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Wahl vom 17.03.2019 (Wahlberechtigte und Wähler/innen)

 

¾     Tabelle II zur Niederschrift über die Feststellung des Ergebnisses der Wahl vom 17.03.2019 (Verteilung der Stimmen auf die Bewerber/innen)


Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeindewahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl vom 17.03.2019 gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage LABOE/BV/296/2019 fest, so dass Heiko Voß der gewählte Bewerber ist.