Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet "östlich der Strandstraße, westlich der Straße Lüninngsredder und nördlich der Straße Stakendorfer Tor"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/394/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag der Grundstückseigentümerin des Grundstücks Stakendorfer Tor 19 vor, den geltenden Bebauungsplan Nr. 25 zu ändern und damit die Voraussetzungen für den Bau eines Wohn- und Geschäftshauses mit zwei Vollgeschossen zu schaffen. Die Genehmigungsfähigkeit der Planung wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits geprüft. Da die Planung jedoch von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes abweicht und die Abweichungen die Grundzüge der Planung betreffen, konnte die Bauvoranfrage nicht positiv beschieden werden. Der Planungsausschuss hatte jedoch schon seinerzeit in Aussicht gestellt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes möglich ist.

 

Es wird nunmehr empfohlen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 zu beschließen. 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 für das Gebiet östlich der Strandstraße, westlich der Straße Lünningsredder und nördlich der Straße Stakendorfer Tor“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt.

 

  1. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K, Herr Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Jünemann, Frau Jünemann, aus Kiel erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind der Gemeinde von der Grundstückseigentümerin zu erstatten. Hierfür ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.