Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Gebiet "südlich des Grundstücks Grotenhof 1, östlich des Grundstücks Dorfstr. 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstücks 343"
hier: Abwägungs- undSatzungsbeschluss
Vorlage
STAKE/BV/035/2019
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stakendorf hat in der Sitzung am 15.05.2018 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 4 gefasst. Mit dem Bebauungsplan wird eine bislang genutzte Hofstelle mit Wohnbaugrundstücken überplant. Da nur geringfügige Flächen des Außenbereichs überplant wurden, konnte das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 b Baugesetzbuch durchgeführt werden.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 02.07.2018 bis 10.08.2018. Die Unterlagen wurden auch im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 14.06.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Da während des Offenlegungsverfahrens Anregungen bezüglich der Baufenster und der textlichen Festsetzung der Traufhöhen vorgetragen wurden, hat die Gemeindevertretung in der Sitzung vom 11.12.2018 einen erneuten Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss des überarbeiteten Bebauungsplans gefasst. Dieser wurde in der Zeit vom 04.02.2019 bis 20.02.2019 öffentlich ausgelegt und gleichzeitig im Internet unter der Adresse www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.01.2019 erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Satzungsbeschluss zu fassen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen der Offenlegungsverfahren vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet „südlich des Grundstückes Grotenhof 1, östlich des Grundstückes Dorfstraße 38, nördlich der Straße Am Knüll und westlich des Flurstückes 343“ zu (Satzungsbeschluss). Die Begründung mit dem landschaftsplanerischen Fachbeitrag, der artenschutzrechtlichen Bewertung und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan ist durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.