Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stakendorf
Vorlage
STAKE/BV/034/2019
Aktenzeichen
013.02.17
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren haben Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Aus diesem Grunde wurde mit Runderlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 15. Mai 2018 das Satzungsmuster für die Hauptsatzungen der Gemeinden aktualisiert. Das Gemeindeprüfungsamt hat bereits darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung der Gemeinde Stakendorf in Bezug auf die Regelung zur nichtöffentlichen Tagung zweier Ausschüsse  einer Änderung bedarf.

 

Der anliegende Entwurf beinhaltet gegenüber der Hauptsatzung aus dem Jahr 2009 hauptsächlich nachfolgend aufgeführte Änderungen:

 

  1. Der Aufgabenkatalog für die „Bürgermeisterin / den Bürgermeister“ nach § 2 wurde erweitert und die Wertgrenzen übernommen bzw. aktualisiert.
  2. Der § 3 „Gleichstellungsbeauftragte“ wurde neu aufgenommenen.
  3. Die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen ist in § 4 Abs. 1 geregelt. Die Buchstaben a), b) und c) sind nach der aktuellen Ausschussbesetzung formuliert. Alle Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich.
  4. Die Formulierung des § 6 „Einwohnerversammlung“ wurde aktualisiert.
  5. In den §§ 7 und 8 wurden die Wertgrenzen übernommen.
  6. Die Regelungen in § 9 zu den „Veröffentlichungen“ sind u.a. nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst worden.

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Stakendorf.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde

Stakendorf gemäß Entwurf.